Norm
Rechtssatz
(Zu § 24 ABGB) Beim Zutreffen mehrerer der im § 24 ABGB aufgestellten Voraussetzungen ist als vermuteter Todestag derjenige anzunehmen, an welchem die Vermutung des Todes zuerst gegeben war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer