Norm
ABGB §879 BIIdRechtssatz
Die in dem Übernahmsschein (Marke) einer Wäscherei (Putzerei, Färberei) enthaltene Bestimmung, daß die übergebenen Gegenstände bei Nichtabholung binnen drei Monaten zugunsten der Unternehmung verfallen, ist gemäß § 879 ABGB ungültig und als nicht beigesetzt anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0023832Dokumentnummer
JJR_19200217_OGH0002_0030RV00041_2000000_001