Norm
VersVG §75Rechtssatz
(Zum VersVG 1917) Hat ein Gewerbetreibender die ihm von seinen Kunden übergebenen Waren ohne deren Auftrag versichert, so ist er im Versicherungsfall als Geschäftsführer ohne Auftrag verpflichtet, den vom Versicherer empfangenen Versicherungsbetrag den Kunden auszuzahlen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0080842Dokumentnummer
JJR_19200921_OGH0002_0030RV00226_2000000_001