Norm
StPO §281 Z10 ARechtssatz
Sind Täterschaft eines Verbrechens und Mitschuld daran mit derselben Strafe bedroht, dann kann der der Täterschaft schuldig gesprochene Angeklagte die Nichtigkeitsbeschwerde nicht deshalb ergreifen, um nur wegen Mitschuld verurteilt zu werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0099902Dokumentnummer
JJR_19210318_OGH0002_0000OS00035_2100000_001