RS OGH 1921/4/6 2Ob167/21, 1Ob65/75, 2Ob4/08i, 7Ob171/11i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.1921
beobachten
merken

Norm

ZPO §393 Abs1

Rechtssatz

Nach Eintritt der Rechtskraft eines Zwischenurteils über den Grund eines Schadenersatzanspruchs kann im Verfahren über die Höhe des Anspruchs die Einwendung des Mitverschuldens des Klägers nicht mehr erhoben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0040750

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten