Norm
StPO §41 Abs2Rechtssatz
Die ohne Zustimmung des Angeklagten erfolgte Bestellung eines amtswegigen Verteidigers zur Ausführung angemeldeter Rechtsmittel ist selbst dann ungesetzlich, wenn der vom Angeklagten gewählte Verteidiger unter Rücklegung der Vollmacht darum ansucht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0097521Dokumentnummer
JJR_19210915_OGH0002_0000OS00564_2100000_001