RS OGH 1921/9/15 Os564/21

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Veröffentlicht am 15.09.1921
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Norm

StPO §41 Abs2

Rechtssatz

Die ohne Zustimmung des Angeklagten erfolgte Bestellung eines amtswegigen Verteidigers zur Ausführung angemeldeter Rechtsmittel ist selbst dann ungesetzlich, wenn der vom Angeklagten gewählte Verteidiger unter Rücklegung der Vollmacht darum ansucht.

Entscheidungstexte

  • Os 564/21
    Entscheidungstext OGH 15.09.1921 Os 564/21
    Veröff: SSt 1/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0097521

Dokumentnummer

JJR_19210915_OGH0002_0000OS00564_2100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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