Norm
StGB §1Rechtssatz
Bei Prüfung der Frage, welches von zwei in Betracht kommenden Gesetzen, nämlich das zur Tatzeit oder das zur Zeit der Urteilsfällung geltende im Falle einer Gesetzesänderung zur Anwendung zu kommen hat, kommt es darauf an, welche Strafbestimmungen in ihrer Gesamtheit milder sind. Eine Mischung der beiden Gesetze in dem Sinne, dass man aus beiden Gesetzen die milderen Bestimmungen auswählt, wäre unzulässig, denn ein Urteil kann nicht gleichzeitig auf zwei Gesetzen fußen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0088953Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2022