Norm
GenG §27Rechtssatz
Der Beschluß einer Erwerbsgenossenschaft und Wirtschaftsgenossenschaft auf Ausschließung eines Mitgliedes kann von diesem im ordentlichen Rechtswege angefochten und in bezug auf die materielle Berechtigung der Ausschließungsgründe vom Gerichte überprüft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0059640Dokumentnummer
JJR_19211104_OGH0002_0020OB00766_2100000_001