Norm
StPO §313 BRechtssatz
Hat der Angeklagte gegenüber einer Mordanklage Notwehr behauptet, so ist es gesetzwidrig, die Zusatzfrage auf Notwehr nur für den Fall der Bejahung der auf Totschlag lautenden Eventualfrage und der Verneinung der auf Mord lautenden Hauptfrage zu stellen. Die Zusatzfrage ist vielmehr für den Fall der Bejahung der Hauptfrage oder der Eventualfrage zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0100581Dokumentnummer
JJR_19220105_OGH0002_0040OS00005_2200000_001