Norm
ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006Rechtssatz
Der Ausspruch eines Schiedsgerichtes über eine sachliche Unzuständigkeit kann mit der Unwirksamkeitsklage nach § 596 ZPO nicht angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0045237Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022