RS OGH 1922/2/21 2Ob17/22, 1Ob215/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1922
beobachten
merken

Norm

ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006

Rechtssatz

Der Ausspruch eines Schiedsgerichtes über eine sachliche Unzuständigkeit kann mit der Unwirksamkeitsklage nach § 596 ZPO nicht angefochten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0045237

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten