Norm
StPO §15Rechtssatz
Gegen Entscheidungen des Berufungsgerichtes im vereinfachten Verfahren, die weder die Beschwerde gegen die außerhalb der Hauptverhandlung vom Einzelrichter gefaßten Beschlüsse noch die Beschwerde gegen die Verhängung oder Aufhebung der Haft und gegen die Bestimmung der Versicherungssumme betreffen, ist Beschwerdeführung nach § 15 StPO nicht ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0096453Dokumentnummer
JJR_19220508_OGH0002_0040OS00208_2200000_001