Norm
StPO §283 ARechtssatz
Die Berufung gegen die Verhängung oder Nichtverhängung der Nebenstrafe kann sich nicht gegen die vom Gerichte bestimmten Einzelheiten der Nebenstrafe richten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0099913Dokumentnummer
JJR_19220622_OGH0002_0040OS00311_2200000_001