RS OGH 1922/9/13 2Ob609/22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1922
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Norm

ABGB §1102
EO §156 IIIB

Rechtssatz

Auch die verbücherte Vorauszahlung des auf die Zeit nach der Erteilung des Zuschlages entfallenden Mietzinses kann dem Ersteher gegenüber nicht geltend gemacht werden, wenn diesem nach den Versteigerungsbedingungen die Früchte der Liegenschaft von diesem Zeitpunkte an gebühren.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 609/22
    Entscheidungstext OGH 13.09.1922 2 Ob 609/22
    SZ 9/153

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0002789

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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