Norm
ABGB §1102Rechtssatz
Auch die verbücherte Vorauszahlung des auf die Zeit nach der Erteilung des Zuschlages entfallenden Mietzinses kann dem Ersteher gegenüber nicht geltend gemacht werden, wenn diesem nach den Versteigerungsbedingungen die Früchte der Liegenschaft von diesem Zeitpunkte an gebühren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0002789Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012