Norm
RAO §10Rechtssatz
Der Anwalt, der die Verteidigung einer Gattenmörderin führt, obwohl er in dem dem Morde vorausgegangenen Ehescheidungsverfahren den Getöteten vertreten hat, der die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Gattin begehrt hatte, und obwohl zwischen dem Ehescheidungsprozesse und dem Morde ein Zusammenhang bestanden hat, macht sich einer unerlaubten Doppelvertretung schuldig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0072370Dokumentnummer
JJR_19220921_OGH0002_0000DS00010_2200000_001