RS OGH 1922/9/21 Ds10/22

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Veröffentlicht am 21.09.1922
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Norm

RAO §10

Rechtssatz

Der Anwalt, der die Verteidigung einer Gattenmörderin führt, obwohl er in dem dem Morde vorausgegangenen Ehescheidungsverfahren den Getöteten vertreten hat, der die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Gattin begehrt hatte, und obwohl zwischen dem Ehescheidungsprozesse und dem Morde ein Zusammenhang bestanden hat, macht sich einer unerlaubten Doppelvertretung schuldig.

Entscheidungstexte

  • Ds 10/22
    Entscheidungstext OGH 21.09.1922 Ds 10/22
    Veröff: SSt II/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0072370

Dokumentnummer

JJR_19220921_OGH0002_0000DS00010_2200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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