RS OGH 1922/11/9 Ds21/22

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Veröffentlicht am 09.11.1922
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Norm

DSt 1872 §2 H

Rechtssatz

Es begründet das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes, wenn ein Rechtsanwalt den von ihm in seinem früheren Berufe erworbenen Titel "Finanzrat" zu Reklamezwecken gebraucht oder den Gebrauch dieses Titels durch andere zu besagtem Zwecke duldet.

Entscheidungstexte

  • Ds 21/22
    Entscheidungstext OGH 09.11.1922 Ds 21/22
    Veröff: SSt II/100

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0056416

Dokumentnummer

JJR_19221109_OGH0002_0000DS00021_2200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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