Norm
DSt 1872 §2 HRechtssatz
Es begründet das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes, wenn ein Rechtsanwalt den von ihm in seinem früheren Berufe erworbenen Titel "Finanzrat" zu Reklamezwecken gebraucht oder den Gebrauch dieses Titels durch andere zu besagtem Zwecke duldet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0056416Dokumentnummer
JJR_19221109_OGH0002_0000DS00021_2200000_001