RS OGH 1922/11/9 Ds29/22

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Veröffentlicht am 09.11.1922
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Norm

DSt 1872 §2 G

Rechtssatz

Es begründet das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes, wenn ein Rechtsanwalt einen öffentlichen Beamten durch Hingabe eines Geschenkes, und wäre es selbst um dessen dienstliche Tätigkeit im Sinne einer pflichtgemäßen Ausübung zu beeinflussen, zur Begehung des Verbrechens nach § 104 StG oder eines disziplinär zu anderen Deliktes verleitet.

Entscheidungstexte

  • Ds 29/22
    Entscheidungstext OGH 09.11.1922 Ds 29/22
    Veröff: SSt II/101

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0055077

Dokumentnummer

JJR_19221109_OGH0002_0000DS00029_2200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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