Norm
DSt 1872 §2 GRechtssatz
Es begründet das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes, wenn ein Rechtsanwalt einen öffentlichen Beamten durch Hingabe eines Geschenkes, und wäre es selbst um dessen dienstliche Tätigkeit im Sinne einer pflichtgemäßen Ausübung zu beeinflussen, zur Begehung des Verbrechens nach § 104 StG oder eines disziplinär zu anderen Deliktes verleitet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0055077Dokumentnummer
JJR_19221109_OGH0002_0000DS00029_2200000_001