RS OGH 1922/12/14 Ds40/22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1922
beobachten
merken

Norm

DSt 1872 §2 I

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt, der die Befürwortung des Gesuches seines wegen Ehrenbeleidigung verurteilten Beleidigers um nachträgliche Strafmilderung davon abhängig macht, daß von diesem vorher seine, mit der Ehrenbeleidigung in keinem Zusammenhang stehenden privatrechtlichen Ansprüche befriedigt werden, beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Ds 40/22
    Entscheidungstext OGH 14.12.1922 Ds 40/22
    Veröff: SSt II/103

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0056916

Dokumentnummer

JJR_19221214_OGH0002_0000DS00040_2200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten