Norm
EO §36 Abs1 Z3 AbRechtssatz
Zur Einwendung gegen die Exekutionsbewilligung berechtigt auch ein vor der Entstehung des Exekutionstitels erklärter Verzicht des betreibenden Gläubigers auf die Einleitung der Exekution.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0000831Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.06.2013