Norm
StPO §283 CRechtssatz
Hat der Erstrichter über den Angeklagten eine die Hälfte des gesetzlichen Mindestmaßes nicht übersteigende Strafe verhängt, so darf das Berufungsgericht auf Grund der Berufung des Angeklagten die Strafe selbst dann nicht herabsetzen, wenn die Berufung wegen des Ausspruches über die Strafart zulässig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0099937Dokumentnummer
JJR_19230409_OGH0002_0040OS00140_2300000_001