Norm
StPO §390aRechtssatz
Gibt das Berufungsgericht einer von dem Angeklagten eingebrachten Strafberufung insoferne statt, daß es den bedingten Strafnachlaß der vom Erstrichter verhängten Strafe verfügt, so darf es den Angeklagten nicht zum Ersatze der Kosten des Berufungsverfahrens verurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0101572Dokumentnummer
JJR_19230409_OGH0002_0040OS00157_2300000_001