RS OGH 1923/10/9 2Ob722/23, 7Ob53/68, 5Ob34/92, 5Ob251/03b, 5Ob157/08m, 5Ob113/13y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.1923
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Norm

ABGB §521 F
GBG 1955 §12

Rechtssatz

Die Dienstbarkeit des Wohnungsrechts kann nicht auf dem ideellen Teil einer Liegenschaft einverleibt werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 722/23
    Entscheidungstext OGH 09.10.1923 2 Ob 722/23
    Veröff: 5/230
  • 7 Ob 53/68
    Entscheidungstext OGH 13.03.1968 7 Ob 53/68
    Veröff: SZ 41/30 = MietSlg 20040
  • 5 Ob 34/92
    Entscheidungstext OGH 24.03.1992 5 Ob 34/92
    Beisatz: An landwirtschaftlichen Grundstücken kann eine Wohnungsservitut keinesfalls eingeräumt werden. (T1) Veröff: EvBl 1993,79 (Call) = NZ 1993,19 (Hofmeister, 22)
  • 5 Ob 251/03b
    Entscheidungstext OGH 11.11.2003 5 Ob 251/03b
    Auch; Beisatz: Es ist gleichgültig, ob das verpönte Ergebnis direkt durch ein Begehren auf Einverleibung von Dienstbarkeiten auf einem ideellen Anteil oder indirekt angestrebt wird. (T2); Beisatz: Hier: Vorgemerktes Eigentumsrecht hinsichtlich zweier ideeller Liegenschaftsanteile (ein Drittel und zwei Drittel), wobei gegen den vorgemerkten Eigentümer Grunddienstbarkeiten und ein Wohnungsgebrauchsrecht eingetragen sind; die Anmerkung der Rechtfertigung nur hinsichtlich eines ideellen Liegenschaftsanteiles ist nicht zulässig. (T3)
  • 5 Ob 157/08m
    Entscheidungstext OGH 25.11.2008 5 Ob 157/08m
    Beisatz: An ideellen Teilen einer Liegenschaft kann grundsätzlich keine Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechts begründet werden, weil dem - schlichten - Miteigentümer kein Recht auf Nutzung eines bestimmten Liegenschaftsteils zusteht. (T4); Beisatz: Demgegenüber kann ob einem mit Wohnungseigentum verbundenden Miteigentumsanteil die Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechts begründet werden. (T5); Veröff: SZ 2008/174
  • 5 Ob 113/13y
    Entscheidungstext OGH 20.09.2013 5 Ob 113/13y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0060362

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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