Norm
ABGB §1068Rechtssatz
Der Wiederkaufsberechtigte kann den Käufer unmittelbar auf Übertragung des Eigentumsrechtes und auf Übergabe des Besitzes belangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0020771Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.09.2021