Norm
ZPO §471 ERechtssatz
Die amtswegige Berücksichtigung einer in der unteren Instanz unterlaufenen Nichtigkeit hat zur Voraussetzung, daß das Gericht höherer Instanz aus Anlaß eines formell zulässigen Rechtsmittels in die Lage kommt, in eine Prüfung der Sache selbst einzugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0041884Dokumentnummer
JJR_19231023_OGH0002_0010OB00662_2300000_001