Norm
JN §42 CRechtssatz
Die Bestimmung des § 42 JN bezieht sich nicht auf den Fall, daß über eine auf den ordentlichen Rechtsweg gehörende Sache im außerstreitigen Verfahren erkannt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0046323Dokumentnummer
JJR_19231120_OGH0002_0020OB00781_2300000_002