RS OGH 1923/11/20 1Ob764/23, 4Ob148/03y

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Veröffentlicht am 20.11.1923
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Norm

EO §368

Rechtssatz

(Zum AHGB) Weder die Leistungsklage noch ein darüber ergehendes verurteilendes Erkenntnis bewirkt iSd Art 355 AHGB einen Verbrauch des nach dieser Gesetzesstelle dem Käufer zustehenden Rechtes, Ersatz des durch Nichterfüllung des Vertrages erlittenen Schadens gem § 368 EO zu begehren.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 764/23
    Entscheidungstext OGH 20.11.1923 1 Ob 764/23
    SZ 5/265
  • 4 Ob 148/03y
    Entscheidungstext OGH 08.07.2003 4 Ob 148/03y
    Vgl; Beisatz: Der Gläubiger kann seinen Anspruch auf das Interesse geltend machen, ohne dass eine auf die Naturalleistung gerichtete Klage vorausgegangen oder bereits ein Individualleistungsurteil vorliegen muss, dem der Verpflichtete nicht Folge geleistet hat. Umgekehrt geht der Anspruch auf das Interesse weder durch ein erlangtes Leistungsurteil auf die Naturalverpflichtung noch durch eine in der Folge versuchte Exekutionsführung verloren. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0004715

Dokumentnummer

JJR_19231120_OGH0002_0010OB00764_2300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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