Norm
ZPO §575Rechtssatz
Wurde die auf Grund eines Vergleiches bewilligte Exekution zur Räumung einer Wohnung wegen eines Vollzugshindernisses nicht durchgeführt, so kann auch nach Verlauf von sechs Monaten und vierzehn Tagen seit dem Nichtvollzuge die Fortsetzung der Exekution beantragt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0044918Dokumentnummer
JJR_19231218_OGH0002_0020OB00845_2300000_001