Norm
EO §382 II2Rechtssatz
Einstweilige Verfügung durch das an eine Behörde gerichtete Verbot, ein bestimmtes Gesuch (Firmenlöschungsansuchen) zu erledigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0004981Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.02.2012