Norm
JN §57Rechtssatz
Für die Klage auf Bewilligung der Löschung einer Satzpost in österreichischen Kronen, deren Aufwertung streitig ist, ist als Streitwert nicht der ziffernmäßige Betrag der Forderung, sondern das begründete Interesse des Klägers an der Löschung maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0046549Dokumentnummer
JJR_19240212_OGH0002_0010OB00092_2400000_001