Norm
GBG 1955 §31Rechtssatz
Ein mit mehreren Käufern abgeschlossener Kaufvertrag über eine Liegenschaft kann auch dann bücherlich einverleibt werden, wenn ihn nur einige dieser Käufer unterschrieben haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0060567Dokumentnummer
JJR_19240213_OGH0002_0020OB00092_2400000_001