Norm
JN §1 DIb1Rechtssatz
Zulässigkeit des Rechtsweges für die Klage auf Feststellung des Eigentums an Gegenständen, rücksichtlich deren vom Strafgerichte das Ediktalverfahren eingeleitet und ausgesprochen wurde, daß die Rechtmäßigkeit des Besitzes des Beschuldigten nicht glaubwürdig sei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0046048Dokumentnummer
JJR_19240221_OGH0002_0020OB00104_2400000_001