RS OGH 1924/3/11 2Ob165/24

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.1924
beobachten
merken

Norm

ABGB §988
EheG §80

Rechtssatz

Hat sich in einem Scheidungsvergleich der Ehemann zu einer Unterhaltsleistung in einem bestimmten prozentuellen Anteil seiner jeweiligen Dienstesbezüge verpflichtet, so berechtigt die Tatsache der seither eingetretenen Geldentwertung die Ehefrau an sich noch nicht zu dem Begehren auf Erhöhung des Unterhaltsbeitrags.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 165/24
    Entscheidungstext OGH 11.03.1924 2 Ob 165/24
    Veröff: SZ 6/104

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0025628

Dokumentnummer

JJR_19240311_OGH0002_0020OB00165_2400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten