Norm
StPO §312Rechtssatz
Nicht alle für die Entscheidung der privatrechtlichen Ansprüche in Betracht kommenden Umstände sind in die an die Geschwornen zu richtenden Fragen aufzunehmen, sondern nur jene, die die Tat betreffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0100725Dokumentnummer
JJR_19240328_OGH0002_0040OS00020_2400000_001