Norm
RAO §10Rechtssatz
Doppelvertretung begründet auch dann ein Standesvergehen, wenn durch sie in concreto eine Schädigung oder Gefährdung von Interessen nicht erfolgt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0072381Dokumentnummer
JJR_19240522_OGH0002_0000DS00054_2400000_001