Norm
JN §49 Abs2 Z5Rechtssatz
Die Klage auf Rechnungslegung aus einem Vertrage, mit dem Geschäftsräume gegen einen Anteil am Jahresumsatz zur Benutzung überlassen werden, gehört vor das Bezirksgericht der gelegenen Sache.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0046630Dokumentnummer
JJR_19240903_OGH0002_0020OB00562_2400000_001