RS OGH 1924/9/23 2Ob491/24

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Veröffentlicht am 23.09.1924
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Norm

ABGB §918 III

Rechtssatz

(Zum AHGB). Der Käufer, der die gekaufte Ware ins Ausland gegen ausländische Valuta weiterverkauft hat, kann im Falle des Lieferungsverzuges des Verkäufers den entgangenen Gewinn in der ausländischen Valuta berechnen und dabei deren mittlerweile eingetretene Wertsteigerung berücksichtigen. Höhe des zulässigen Gewinnes. Zur Frage der Teilbarkeit der Lieferung.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 491/24
    Entscheidungstext OGH 23.09.1924 2 Ob 491/24
    Veröff: SZ 6/286

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0025654

Dokumentnummer

JJR_19240923_OGH0002_0020OB00491_2400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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