Norm
EO §354 IB3Rechtssatz
Zwangsvollstreckung nach § 354 EO gegen die eheliche Mutter zur Erzwingung der Übergabe des Sohnes gegen dessen Willen an den Vater ist unzulässig, weil unmöglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0004465Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2013