Norm
ABGB §1220Rechtssatz
Die verheiratete Tochter hat nach Scheidung ihrer Ehe keinen Anspruch gegen die Eltern auf Bestellung des Heiratsgutes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0022649Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.11.2010