RS OGH 1924/11/25 2Ob824/24

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1924
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Norm

ZPO §595 Z3 idF vor SchiedsRÄG 2006

Rechtssatz

Daß der Schiedsspruch von den Schiedsrichtern nicht unterfertigt wurde, berechtigt nicht zur Unwirksamkeitsklage nach § 595 Z 3 ZPO, wenn der Mangel noch vor der Klage durch Zustellung einer zweiten, von den Schiedsrichtern unterschriebenen Ausfertigung des Schiedsspruches behoben wurde.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 824/24
    Entscheidungstext OGH 25.11.1924 2 Ob 824/24
    Veröff: SZ 6/372

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0045229

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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