Norm
ABGB §1497 IRechtssatz
Im Falle eines Überweisungsbeschlusses nach § 261 Abs 6 ZPO ist der Tag des Einlangens der Klage bei dem zuerst angerufenen Gerichte sowohl für die Prüfung der Frage der Einhaltung einer Notfrist als auch für die Prüfung der Frage, ob Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung im Sinne des § 1497 ABGB eingetreten ist, maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0034610Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.05.2010