Norm
ABGB §665Rechtssatz
Durch eine als Entlohnung für geleistete Dienste letztwillig verfügte Zuweisung einer Wohnung wird ein Mietvertrag begründet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0015293Dokumentnummer
JJR_19250210_OGH0002_0010OB00106_2500000_001