Norm
EO §37 KRechtssatz
Bei der Entscheidung über den Antrag auf Fällung eines Versäumnisurteiles über eine Widerspruchsklage nach § 37 EO ist auf die Tatsache der mittlerweile erfolgten Einstellung der Exekution von Amts wegen Rücksicht zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0001239Dokumentnummer
JJR_19250310_OGH0002_0010OB00192_2500000_001