Norm
ZPO §193Rechtssatz
Neues Vorbringen nach Schluß der Verhandlung ist, falls es abgewiesen wird, nicht mit abgesondertem Beschlusse, sondern im Urteil abzuweisen. Trotz Zustellung eines abgesonderten Beschlusses kann die Abweisung noch in der Berufung angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0036994Dokumentnummer
JJR_19250310_OGH0002_0020OB00189_2500000_001