Norm
GmbHG §38Rechtssatz
Der für den einzelnen Fall erklärte Verzicht auf die siebentägige Frist zwischen Verlautbarung und Abhaltung der Generalversammlung schließt die Geltendmachung der Nichtigkeit der gefaßten Beschlüsse wegen Nichteinhaltung der Frist aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0059736Dokumentnummer
JJR_19250407_OGH0002_0030OB00194_2500000_001