RS OGH 1925/5/19 1Ob407/25

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Veröffentlicht am 19.05.1925
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Norm

AngG §20 VIII2

Rechtssatz

Eine Kündigung des Dienstverhältnisses, die auf eine kürzere als die gesetzliche Frist erfolgte, ist wirksam, wenn sie sich auf Entlassungsgründe stützt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 407/25
    Entscheidungstext OGH 19.05.1925 1 Ob 407/25
    Veröff: SZ 7/178

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Kündigungsfrist, Kündigungstermin, Termin, Wirksamkeit, Entlassungsgrund, Angestellte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0028154

Dokumentnummer

JJR_19250519_OGH0002_0010OB00407_2500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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