Norm
AngG §20 VIII2Rechtssatz
Eine Kündigung des Dienstverhältnisses, die auf eine kürzere als die gesetzliche Frist erfolgte, ist wirksam, wenn sie sich auf Entlassungsgründe stützt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Kündigungsfrist, Kündigungstermin, Termin, Wirksamkeit, Entlassungsgrund, AngestellteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0028154Dokumentnummer
JJR_19250519_OGH0002_0010OB00407_2500000_001