RS OGH 1925/5/26 2Ob423/25

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Veröffentlicht am 26.05.1925
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Norm

ZPO §530 D

Rechtssatz

Wenn in dem Vorprozeß das sachliche Klagebegehren zurückgezogen und nur über den Kostenanspruch erkannt wurde, so ist gegen ein solches Urteil die Wiederaufnahmsklage unzulässig.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 423/25
    Entscheidungstext OGH 26.05.1925 2 Ob 423/25
    Veröff: SZ 7/188

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0044467

Dokumentnummer

JJR_19250526_OGH0002_0020OB00423_2500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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