Norm
ZPO §530 DRechtssatz
Wenn in dem Vorprozeß das sachliche Klagebegehren zurückgezogen und nur über den Kostenanspruch erkannt wurde, so ist gegen ein solches Urteil die Wiederaufnahmsklage unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0044467Dokumentnummer
JJR_19250526_OGH0002_0020OB00423_2500000_001