Norm
AktG §34Rechtssatz
(Zum AHGB) Die Unterfertigung des Prospektes (Exposes) über eine zu gründende Aktiengesellschaft bewirkt an sich noch keine Haftung nach Art 211 Abs 2 AHGB der eine werktätige Beteiligung an Rechtsgeschäften voraussetzt. Die Haftung nach jener Gesetzesstelle ist ausgeschlossen, wenn das betreffende Rechtsgeschäft das Inslebentreten der Aktiengesellschaft zur Voraussetzung hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0049451Dokumentnummer
JJR_19250609_OGH0002_0010OB00410_2500000_001