RS OGH 1925/6/16 1Ob496/25

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Veröffentlicht am 16.06.1925
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Norm

AngG §26 Z2 III2a

Rechtssatz

Ein "Vorenthalten" des Entgeltes liegt schon dann vor, wenn der Dienstgeber erklärt, einen Dienstbezug am nächsten Fälligkeitstage nicht auszahlen zu wollen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 496/25
    Entscheidungstext OGH 16.06.1925 1 Ob 496/25

Schlagworte

SW: Arbeitgeber, Angestellte, Auflösung, vorzeitiger Austritt, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Lohn, Gehalt, Schmälerung, Zahlung, wichtiger Grund, Austrittsgrund

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0028740

Dokumentnummer

JJR_19250616_OGH0002_0010OB00496_2500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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