Norm
EO §382 Z8 IIIERechtssatz
Die im Scheidungsstreite stehende, faktisch getrennt lebende Ehegattin kann die Leistung eines Vorschusses für die Kosten ihres Rechtsanwaltes durch den Ehegatten im Wege einer einstweiligen Verfügung nicht begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0005652Dokumentnummer
JJR_19250623_OGH0002_0030OB00506_2500000_001