RS OGH 1925/6/23 2Ob470/25

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Veröffentlicht am 23.06.1925
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Norm

ZPO §489

Rechtssatz

Bei Bedenken gegen die Beweiswürdigung des Prozeßgerichtes ist das Berufungsgericht verpflichtet, die Beweisaufnahme durch Parteienvernehmung, und zwar auch dann zu wiederholen, wenn das Prozeßgericht eine der Parteien unter Eid vernommen hat; nur darf das Berufungsgericht nicht die Partei unter Eid vernehmen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 470/25
    Entscheidungstext OGH 23.06.1925 2 Ob 470/25
    Veröff: SZ 6/224

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0042256

Dokumentnummer

JJR_19250623_OGH0002_0020OB00470_2500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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