RS OGH 1925/6/23 1Ob544/25, 3Ob196/97p

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Veröffentlicht am 23.06.1925
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Norm

EO §7 C

Rechtssatz

Zur Ausübung des dem Gläubiger in einem vollstreckbaren Notariatsakte eingeräumten Rechtes, bei Saumsal des Schuldners in der Zinsenzahlung das Kapital schon früher fällig zu erklären und darauf Exekution zu führen, bedarf es nicht eines die Saumsal dartuenden urkundlichen Nachweises im Sinne des § 7 EO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0001260

Dokumentnummer

JJR_19250623_OGH0002_0010OB00544_2500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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